Obligatorisch 2024
Schiessdaten auf dem Stand Stockweiher in Bremgarten
Die SG Bünzen führt das Obligatorische Bundesprogramm in Bremgarten durch. An folgenden Daten kann jeder Schiesspflichtige der Schweiz vorbeikommen:
- Mittwoch, 15. Mai 2024 - 18:00 - 19:30 Uhr
- Samstag, 31. August 2024 - 09.00 - 12.00 Uhr
Die Schiesspflicht muss bis 30. September absolviert werden.
Mitzubringen
- Aufforderungsschreiben mit Strichcode
- Militärischer Leistungsausweis bzw. Schiessbüchlein
- Dienstbüchlein
- Gültiger amtlicher Ausweis mit Foto (ID, Fahrausweis)
- persönliche Waffe inkl. Magazin und Gehörschutz
Betreuung
Die Schützinnen und Schützen werden durch die Schützenmeister betreut.
Programm
5 Schuss Einzelfeuer A5
5 Schuss Einzelfeuer B4
2 Schuss Schnellfeuer B4
3 Schuss Schnellfeuer B4
5 Schuss Schnellfeuer B4
Die Schiesspflicht gilt als bestanden, wenn mindestens 42 Punkte erreicht und nicht mehr als 3 Nuller geschossen wurden.
Vor dem A und B Programm können Proschüsse (kostenpflichtig) geschossen werden. Achtung: nicht verschossene Munition muss zurückgegeben werden, Munitionsbefehl!
Auszeichnungslimiten
- JS (17-20 J.): 64 Punkte
- E (21-59 J.): 66 Punkte
- V (60-69 J.): 64 Punkte
- SV (ab 70 J.): 63 Punkte
- JJ (bis 16 J.): 63 Punkte
Je 8 Anerkennungskarten des Obligatorischen Bundesprogramms und des Eidgenössischen Feldschiessens berechtigen zum Bezug der Feldmeisterschaftsmedaille in Bronze, Silber und Gold.
Kosten
Kostenpflichtig sind für alle Schützen die freiwilligen Probeschüsse. Probeschüsse Fr. 0.50 / Patrone
Verbliebene
Schiesspflichtige, welche die Bedingungen des obligatorischen Programms nicht erfüllen, werden von der kantonalen Militärbehörde des Wohnortkantons mit persönlichem Marschbefehl zu einem besoldeten eintägigen Kurs für Verbliebene aufgeboten. Dieser Kurs wird in Zivil bestanden und an die Ausbildungsdienstpflicht angerechnet. (Art. 17 Schiessverordnung BR)
Nachschiesskurse
Schiesspflichtige, welche das obligatorische Programm nicht oder nicht vorschriftgemäss in einem Schiessverein geschossen haben, werden durch amtliche Bekanntmachung der Kantone zu einem Nachschiesskurs aufgeboten.
Daten der Nachschiesskurse sind hier zu finden.
Überlassung der persönlichen Waffe zum Eigentum
Wer mit dem Stgw 57 oder mit dem Stgw 90 ausgerüstet ist, kann seine persönliche Waffe behalten, sofern er in den letzten 3 Jahren vor der Entlassung das Obligatorische und das Feldschiessen 300m je zweimal geschossen hat.